Senioren Union Delbrück
Wir gestalten Delbrücks Zukunft

SU Delbrück St. Hüllmann

Am Donnerstag, den 30. Oktober 2025, hatte die Senioren-Union Delbrück
Stephan Hüllmann von der Kanzlei Zacharias & Partner zu Gast.
Inhalt des Vortrags waren Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer oder mehreren Vertrauenspersonen, in rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend zu handeln. Ziel ist es, eine gerichtliche Betreuungsverfügung zu vermeiden und eigenständig Handlungsfähigkeit bei Bedarf sicherzustellen.Voraussetzungen:     

 Die Vollmacht ist wirksam, wenn sie privat verfasst oder notariell beurkundet wurde. Wichtig ist, dass die Bevollmächtigten eindeutig benannt und deren Umfang klar definiert sind.     

 Praktische Hinweise: Es empfiehlt sich eine enge Rücksprache mit den Bevollmächtigten, regelmäßige Aktualisierungen bei Lebensveränderungen (z. B. Umzug, Familienstand) und eine klare Festlegung von Befugnissen (Geld, Immobilien, Gesundheitsangelegenheiten, Vertretung vor Behörden). Zusätzlich sollten Ansprechpartner, Kontaktwege und eventuelle Einschränkungen dokumentiert werden.

 

Patientenverfügung Definition und Zweck: Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit erfolgen oder unterlassen werden sollen. Ziel ist es, den Willen des Patienten zu beachten und belastende Entscheidungen für Angehörige zu erleichtern.

Wichtigkeit: Klare Regelungen erleichtern Behandlungsentscheidungen in Abstimmung mit Ärzten und Krankenhäusern und sichern die gewünschte medizinische Versorgung. Dadurch wird der Wille des Patienten respektiert, auch wenn dieser selbst nicht mehr sagen kann, was gewünscht wird.

Praktische Hinweise: Formulierungen sollten konkret die vorgesehenen Behandlungen (z. B. Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Intensivbehandlung) und Ausschlusskriterien festhalten. Es empfiehlt sich, die Verfügung mit dem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu besprechen, um medizinisch sinnvolle Regelungen zu treffen.

Eine Betreuungsverfügung regelt, wer im Fall der Entscheidungsunfähigkeit als rechtliche Betreuung übernehmen soll, und welche Aufgaben dieser Betreuer ausüben darf. Ein frühzeitiger Austausch über Wünsche erleichtert spätere Entscheidungen und schützt die Selbstbestimmung. Die Betreuungsverfügung dient als Orientierung für Gerichte und Betreuer sowie für das zuständige Amtsgericht.

Praktische Hinweise: Klar benannte Wünsche bezüglich der Art der Betreuung, bevorzugte Betreuerpersonen und spezifische Aufgabenkreise (z. B. Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge) erhöhen die Chancen, dass der Wille des Betroffenen genauer umgesetzt wird.

Fazit: Der Vortrag hob die Relevanz einer rechtzeitigen und gründlichen Vorsorge in allen Lebensphasen hervor. Einheitliche Unterlagen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung tragen wesentlich zur Entlastung von Angehörigen und zur Wahrung des persönlichen Willens bei. Eine klare Dokumentation vermeidet Unsicherheiten und erleichtert die Zusammenarbeit mit Ärzten, Behörden und der Familie. Empfohlen wird, vorhandene Dokumente regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, insbesondere bei veränderten Lebensumständen.

Bei Unsicherheiten helfen Beratungen durch rechtliche Fachstellen oder Notare, um Formulierungen zu präzisieren und die Rechtsgültigkeit sicherzustellen. Es kann sinnvoll sein, Kopien der Dokumente an mehreren Vertrauenspersonen oder Vorgespräche mit dem Hausarzt zu hinterlegen, damit im Notfall schnell gehandelt werden kann.

Karl-Heinz Holz